Food-Area Bewerbung
Food-Area AGB
- Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter
- Standgröße 3x6m
- Der Aussteller zahlt 380€ zzgl. MwSt. und 10% des Brutto Umsatzes.
- Der Festbetrag ist vor der Veranstaltung nach Rechnungslegung zu zahlen
- Der prozentuale Anteil des Umsatzes ist vor Abreise des Ausstellers an den Veranstalter mitzuteilen und im Anschluss nach Rechnungslegung zu zahlen.
- Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
- Werbung von Dritten am Stand oder generell außerhalb des Standes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.
- Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.
- Für die Einhaltung des Hygienestandards, Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Verstoß oder Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.
- Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten Andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.
- Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
- Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
- Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 10 Wochen vor Messebeginn, sind 300€ an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, sind 500€ zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
- Aufbau der Stände Freitag ab 10:00 Uhr
- Abbau der Stände frühestens Sonntag ab 17.00 Uhr
- Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.
- Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.